Langsam, langsam. Die Streckenerfassung beim gewerblich betriebenen LKW hat ebenso nichts im privat gefahrenen PKW zu suchen, wie eine Tempoüberwachung, -begrenzung und -aufzeichnung. Trennst Du also schaltbar das Signal vom Rad bzw. Antrieb oder Motor (E-PKWs haben ja zumeist eine einzige feste Übersetzung), so fallen Tacho und km-Zähler beliebig lange aus. Mit eigenem nachgerüsteten Sensor, einem Frequenz-Spannungswandler, einem LM3914 und einer 10er-LED-Kette kannst Du dann das Tempo alternativ in 10er-Schritten ungefähr von z.B. 30-120km/h dezent sichtbar machen. Das vermeidet in der Praxis beim Fahren Tempoüberschreitungen. Mag schon sein, dass bei o.g. Unterbrechung des originalen Signals eine Fehlermeldung irgendwo abgelegt wird. Da der 'normale' Autofahrer aber keinen Zugriff darauf hat, kann man ihm den aufgetretenen und beibehaltenen 'Ausfall' auch nicht zum Vorwurf machen. Natürlich stellt sich die Frage, ob sich der technische Aufwand für die Einsparung von ein paar Dutzend Euros an Steuer im Jahr lohnt. Aber machbar wär's. -
Und das Spiel mit dem Besteuern der geladenen Strommenge geht auch nicht so einfach wie Du Dir das denkst. Ja, bei E-PKWs kann die geladene Menge in schnelle (gut erfassbar besteuerbare) DC-Ladung (öffentlicher HPC-Lader) und langsame AC-Ladung (z.B. Wallbox zuhause oder am Hotel) sogar getrennt im Wagen abspeichert werden. Und zwar, weil DC- und AC-Laden im Wagen über zwei verschiedene Ladegeräte geschieht. Aber bei AC ist weder klar noch nachweispflichtig, woher die gefahrene Energie kommt. Man kann geerntete elektrische Energie aus einer privat beschafften und bezahlten Insel-PV-Anlage - also vom öffentlichen Stromnetz getrennt betrieben - nicht einfach 'mal so besteuern. Denn diese Energie gehört Dir als PV-Eigentümer, und Du kannst sie verwenden wie und wo Du willst - auch zeitlich versetzt per Speicher - ohne einen Nachweis dafür erbringen zu müssen.
Auch eine ans öffentliche Netz angeschlossene Drehstromsteckdose lässt sich - anders als eine meldepflichtige Wallbox - nicht einfach besteuern. Denn daran können je nach Bedarf wechselnd ortsveränderliche Verbraucher angeschlossen sein, die nichts mit Autofahren zu tun haben. Aber dazu zählt eben auch ein im Kofferraum ruhender Ladeziegel, obwohl er im Einsatz praktisch genauso wie eine Wallbox arbeitet.
Deshalb kann man eben NICHT alle Eigenheim-Lader erfassen. Weder vom öffentlichen Netz, noch von einer PV- oder gar Insel-PV versorgt. - Technisch ginge in Sachen Steuer zwar so Manches - aber nicht ohne weiteres rechtlich. -
Deshalb bleibt einigermassen sinnvoll und gerecht nur eine Besteuerung nach Fahrzeuggewicht. Damit würden sich Mittelklassewagen mit guter Akkugrösse auf dem Gipfel der Verteilungskurve sammeln. Denn sie hätten eine moderate Steuerpflicht, sie würden den Besitzern einen breiten Nutzwert bieten und zugleich aufgrund hoher Reichweiten mit langen Intervallen im Ladebedarf die öffentliche Lade-Infrastruktur wenig belasten. Und das nützt dann auch der E-PKW-fahrenden Allgemeinheit - sagt dazu das E-bike