Unimog-Light(OM615) schrieb:
-------------------------------------------------------
> Franz-Josef 200D schrieb:
> -------------------------------------------------------
> > Das gilt aber doch nur ab 7,49t..
> > Und wenn man bis zu diesem Gewicht fährt und
> der
> > Transport privat ist, soll das legal sein, so
> mein
> > Kenntnisstand.
> > Viele Grüsse Franz-Josef
>
>

genau das "THEATER" haten wir mal Sonntags
> Nachmittags
> auf dem Heimweg vom "Ring"
>
> Kühlanhänger an offiziellen Servive 24 h
> Schiperinter....
>
> das Problem----
>
> Kühlanhänger ist gewerblich (hier Privat
> ausgeliehen)
> Sprinter Gewerblich MB-Trucks-Flottenauto (hier
> halb Privat gefahren ---grauzone)
>
> dieser Mischmasch war dem kontrollierenden BALM
> (Damals noch BAG) Beamten
> schwer bei zu bringen.....
>
> gab erst eine Anzeige
>
> vier Wochen später--------Verfahren
> eingestellt-----
mit dem LKW unterwegs sein, wenn es eine private Fahrt ist. So lange man nicht im gewerblichen Verkehr unterwegs ist, ist das legal. Und das müßte so ein BAG/BALM-Mitarbeiter eigentlich wissen...
EURE LÖSCHEREI IST PEINLICH! UND NUTZLOS. DIE WAHRHEIT KANN MAN NICHT LÖSCHEN.
UND ES WEISS AUCH SCHON FAST JEDER. EURE LÜGEN SIND LÄNGST AUFGEFLOGEN.
KEINE EIER! KEINE EHRE! KEIN ANSTAND!
Gruß
Wolf
„Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.“ George Orwell in "The Freedom of the Press", dem Vorwort zu "Animal Farm"
„Fast alle Menschen können Widrigkeiten ertragen, aber wenn Du den Charakter eines Menschen testen willst, gib ihm Macht.“ - Abraham Lincoln