07er Kennzeichen


!! NEWSFLASH !! 07er NUR NOCH AB 30 !!

Der Bundesrat hat per 11-2005 beschlossen, dass ab 01-2007 die Altersbegrenzung für 07er nunmehr mit dem H-Kennzeichen gleichzieht, also ab 30 jahren!

Das im Netz verfügbare Dokument (pdf) macht auf Seite 176 klar, wie man sich das in Zukunft vorstellt.
Mit dem Zusatz zu §17 (der das 07er Reglementiert wird ganz klar der Hinweis zur Definition des nötigen Fahrzeugalters gegeben: Begriffdefinition §2 Nr.22. Es wird dort Bezug auf das 'H'-Kennzeichen genommen, woführ Fahrzeuge nach §21c mindestens 30 Jahre alt sein müssen.

Rettender Weise regelt die Übergangsvorschrift zu §50 (Dokumentseite 182/ Dateiseite 187) die Wahrung des Besitzstandes, wonach bereits unter 'Altebdingungen' zugelassene Fahrzeuge nicht nachteilig behandelt werden und (vorerst) deren Zulassungszustand erhalten bleibt. Die unten erwähnte Verordnung wird interessanter Weise nicht erwähnt, geschweige umformuliert(?)!

Gemäss Zulassungsstelle Frankfurt Frau Scholz, liegt denen keine Auflage zum handlungsbedarf und somit auch keine interne Vorgabe, die zu irgendwelchen benachteiligenden/situationsändernden Dingen nötigt. Fazit ist ferner, dass denen wohl der Aufwand ziviel und die fehlende Logistik hinderlich sein wird.

Flojo /03-2006


Zulassung mit 07'er-Kennzeichen - Edition 2001

(c) Verein für Freunde des W123 e.V. - Quelle: http://www.vfw123.de

Wie gut informierte Oldiebesitzer trotz lückenhafter Aufklärung in den Medien bereits wissen, konnte sich die vielerorts angepriesene Nachrüstung gerade der Youngtimer in den mittleren Hubraumklassen mit einem G-Kat auch bei sofortigem Steuernachlass nicht mehr ganz bis zum Stichjahr 2001 amortisieren. Dann nämlich ist die Stufe 2 der Kfz-Steuerreform in Kraft getreten und auch die bislang teuer nachgerüsteten Fahrzeuge werden nach gegenwärtiger Absicht erneut mit höheren Abgaben belastet. Grund hierfür sind neue Grenzwerte im Bereich der Schadstoffemission, die nicht mehr von allen Abgasreinigungsanlagen erreicht werden oder erreicht werden sollen (z.B. beim Wurm-Kat). Wer seinen W123 ganzjährig oder saisonal begrenzt uneingeschränkt fahren will oder auch nur ein Fahrzeug besitzt, wird entweder die Strafsteuer zahlen müssen oder eine solche Kat-Nachrüstung zur Linderung der horrenden Abgaben an Vater Staat erwägen.

Ein Betrieb mit dem sogenannten H-Kennzeichen kommt derzeit für diese Fahrzeuge nicht in Betracht. Das hier erforderliche Fahrzeugmindestalter von 30 Jahren werden die ersten W123 erst im Jahre 2006 erreichen.

Eine denkbare Alternative bietet jedoch der mögliche Erwerb eines roten Oldtimer-Kennzeichens, ausgewiesen durch die Anfangsziffern „07“ auf roten Schildern. Dieses Kennzeichen kostet einheitlich 375,- DM Steuern im Jahr, unabhängig davon, wieviele Fahrzeuge damit bewegt werden und welches Typenschild jeweils den Heckdeckel ziert.

Die Voraussetzungen, die zur Erteilung eines solchen 07-Kennzeichens führen, sind leider nicht bundesweit einheitlich geregelt. Vielmehr obliegt es den jeweils zuständigen Kfz-Zulassungsstellen vor Ort, ihre eigenen Spielregeln bei der Antragsbearbeitung aufzustellen. Obschon dieser Unübersichtlichkeit sind jedoch einige überregional wiederkehrende Richtlinien bekannt geworden. Sie sollen im nachfolgenden beschrieben werden, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch Änderungen am gleichen Ort sind mir schon selbst widerfahren.

Als Einstiegsalter zur Eintragung auf „07“ gelten im Allgemeinen 20Jahre, die das Fahrzeug auf den Tag genau vollendet haben muss. Es reicht also nicht, dass sich der W123 im zwanzigsten „Lebensjahr“ befindet. Bei Nachweis eines besonderen Raritätenstatus‘ – Überlebensrate von bis zu 1000 Exemplaren laut KBA Flensburg – ist dieses Kennzeichen vereinzelt auch schon an 18 und 19-jährige Fahrzeuge ausgegeben worden.

Eine besondere „Spezialität“ ist das vereinzelt bekannt gewordene Ausklammern von Großserienfahrzeugen der Baureihen Golf I, BMW E12, MB W123 oder auch W114/115. Auch dieses Vorgehen ist meines Erachtens rechtswidrig, aber wegen eines umfassenden Ermessensspielraumes auf seiten der Behörde nur schwer einer Rechtmittelprüfung zugänglich.

Zum besseren Verständnis darf ich an dieser Stelle einmal kurz auf den Bestimmungszweck dieses Kennzeichens eingehen:

Das rote 07-Kennzeichen ist eine Erfindung des ehemaligen Verkehrsministers Mathias Wissmann und als Sammlerkennzeichen im Sinne von Wechselkennzeichen gedacht. Nach Wissmann sollten ganze Sammlungen mit Fahrzeugen jenseits der 20-Jahres-Grenze im öffentlichen Straßenverkehr zwar rollfähig, nicht aber im Alltag bewegt werden dürfen. Schon allein deshalb fordern die meisten mir bekannten Zulassungsstellen zusätzlich ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug, bevor sie bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen das 07-Kennzeichen erteilen.

Was heißt aber nun „rollfähig“ im Sinne des Erlaubten?

Eine erste Antwort gibt zunächst das Gesetz in seiner 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO?: Gestattet sind „Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts“ dienen.

Aus dem Juristendeutsch übersetzt heißt das im Klartext: Wie schon der zuvor beschriebene Bestimmungszweck dieses Kennzeichens beschreibt, darf man mal fahren, sollte jedoch nicht tagtäglich damit „herumgurken“. Bei Schnee- und Regenwetter sollte der Oldie sowieso im trockenen stehen. Auch Staufahrten zur Rush-Hour wirken irgendwie peinlich und sollten tunlichst vermieden werden. Die Fahrt zum Oldtimer-Stammtisch ist ok, Fahrten zur Freundin oder Arbeit sind es nicht. Die Routen zur Tankstelle oder Waschbox sind legitim. Zum Aldi fährt man aber mit diesen Schildern besser nicht. Das strikte Einhalten der Straßenverkehrsregeln, insbesondere der Geschwindigkeitsbeschränkungen, bleibt oberstes Gebot. Wer hier sündigt oder gar auf der Autobahn links außen links den Blinker setzt, hat nicht nur bereits mit seinem verstand, sondern sehr bald auch mit der Funkstreife ernsthafte Probleme. Das Kennzeichen ist dann meist endgültig weg – und es wir stets nur einmal vergeben. Zusätzlich erforderlich ist das Führen eines Fahrtenbuchs. Nach den Vorschriften reicht es aus, dass die unternommenen Fahrten nachträglich notiert werden. Die Behörde muss sich jedoch jederzeit die Einsichtnahme in dieses Buch vorbehalten und darf sich diese Aufzeichnungen bis zu einem Jahr später noch vorlegen lassen.

Ganz allgemein gilt: 07-Kennzeichen zählen auch in den Augen der Polizeibehörden noch eher zu den Ausnahmeerscheinungen im Straßenbild. Man fährt quasi „stadtbekannt“ und sollte dementsprechend auch oldtimergerecht mit seinem Fahrzeug umgehen.

Welche Voraussetzungen müssen nun vor Ort beim Erwerb dieses Kennzeichens vorliegen?

1. Der W123 sollte nach der Intention des Gesetzgebers 20, darf im Ausnahmefall (Raritätenstatus mit Gutachten) jünger oder muss in seltenen Einzelfällen auch älter als 20 Jahre sein.

2. Das Fahrzeug muss „vorübergehend stillgelegt“ sein (und entfällt deshalb auch nach zwölf Monaten automatisch in den nachfolgenden Statistiken des KBA Flensburg). Diese Stillegung ist obligatorisch, um eine verdeckte Doppelanmeldung zu verhindern.

3. In den meisten bekannten Erteilungsfällen mußte ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden. Bei Betrieb mit Saisonkennzeichen müssen sich zwei oder mehr Alltagsfahrzeuge in ihren Zulassungsintervallen auf zwölf Monate ergänzen.

4. Einige wenige Zulassungsstellen stellen das Vorhandensein von mindestens zwei Oldies zur Bedingung und verweisen hierbei auf die Funktion dieses Kennzeichens als Wechselkennzeichen. Mit „07“ dürfen bis zu zehn, auf Sonderantrag beim zuständigen Regierungspräsidenten auch bis zu 20 Oldies im Wechsel bewegt werden.

5. Das Kennzeichen selbst, nicht das oder die einzelnen Fahrzeuge bedürfen eines speziellen Versicherungsschutzes für Old- oder Youngtimer. Die Prämie errechnet sich hier nicht – wie üblich – nach Fahrzeugalter, KW, Regional- oder Typenklassen, sondern allein nach dem Hubraum des hubraumstärksten Fahrzeugs. Ein Vergleich durch den Versicherungsmakler empfiehlt sich sehr, da nach meinen Erfahrungen je nach Versicherer doch recht starke Schwankungen bei der Prämie auftreten. Die eigentlichen Probleme ergeben sich hier jedoch bei der Deckungszusage an sich: Wie schon einige Zulassungsstellen verweigern sich leider auch immer mehr Versicherer den oben genannten Großserienfabrikaten. Es muß also die geeignete Versicherungsgesellschaft vor der Antragstellung auf Erteilung des Kennzeichens bei der Kfz-Zulassungsstelle gefunden werden.

6. Neben einer Deckungszusage von Seiten des Oldie-Versicherers fordern einige Zulassungsstellen ein spezielles TÜV-Gutachten, das die Verkehrssicherheit des Oldies im Lichte eines – wenn auch eingeschränkten – Fahrbetriebs belegt. Dieses Gutachten kostet etwa 65,- DM. Es ersetzt nicht die allgemeine Hauptuntersuchung nach § 29 StVO?, sondern bleibt ein „07-Sondergutachten“.

Hinweis: Nach Erteilung des Kennzeichens sind die Oldies in den meisten Bundesländern (Ausnahme: Sachsen) von TÜV und ASU befreit.

Da aber etwaiger „Rest-TÜV“ verfällt, wird bei Wiederanmeldung des Fahrzeugs eine Vollabnahme fällig.

Soweit zu den Voraussetzungen. Wie stellt man nun den Antrag auf Erteilung des 07-Kennzeichens?

1. Zunächst ist das Einwohnermeldeamt aufzusuchen und dort ein Antrag auf Erstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses zu stellen. Hierbei wird über das Bundeszentralregister in Berlin geprüft, ob etwaige Verkehrsstraftaten vorliegen, die der Erteilung des begehrten Kennzeichens entgegenstehen. Das Einwohnermeldeamt ist anzuweisen, das angeforderte Führungszeugnis direkt an die Kfz-Zulassungsstelle zu übersenden, die die nachfolgende Antragstellung als örtlich zuständig bearbeitet.

2. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos durch das Verfassen einiger kurzer Ausführungen, mit denen der Wille des Antragstellers zur fortlaufenden Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen und Ausfahrten zu bekunden ist.

3. Die Kfz-Zulassungsstelle fertigt im Zuge der Antragstellung Kopien der Kfz-Briefe sowohl des Alltagsfahrzeugs, als auch der für das Oldtimerkennzeichen vorgesehen Fahrzeuge an.

4. Die Kfz-Zulassungsstelle fordert außerdem einen Auszug aus der Verkehrssünderkartei des Antragstellers beim KBA an und läßt sich die Anzahl der dort vermerkten Strafpunkte mitteilen. Je nach Strenge vor Ort sind bei Erteilung des 07-Kennzeichens bis zu fünf Strafpunkte zulässig. Es sind jedoch nicht wenige Zulassungsstellen bekannt, die strikt null Punkte einfordern und andernfalls die Erteilung verwehren.

Nach dem Eintreffen sowohl des Zentralregisterauszugs aus Berlin als auch der Auskunft zum Punktestand aus Flensburg wird der Antragsteller schriftlich zur Behörde geladen und ihm bei Vorliegen aller Voraussetzungen das rote Oldtimerkennzeichen erteilt. Gleichzeitig erhält er einen „Besonderen Fahrzeugschein“, in den die dem Kennzeichen zuzuordnenden Fahrzeuge unter Angabe der Fahrgestellnummer vom Sachbearbeiter eingetragen und vom Antragsteller unterschrieben werden. Dieses Fahrzeugscheinbuch wird regelmäßig zunächst für ein Jahr auf Probe erteilt, dann aber unbefristet verlängert.

Zwischen der Antragstellung und der Erteilung des Kennzeichens vergehen etwa sechs bis acht Wochen.

Allgemeines:

Das rote 07-Kennzeichen wird von nicht sonderlich fachkundigen Straßenhändlern gerne mit dem täuschend ähnlich gestalteten Händlerkennzeichen verwechselt und provoziert somit ungewollt lästiges Palaver an der Ampel oder auf dem Parkplatz. Das Händler- und das 07-Kennzeichen unterscheiden sich nämlich ausschließlich durch die Anfangsziffern „07“ oder „06“. Wie seine schon leidgeprüften Kollegen im Strichacht muss auch der W123-Fahrer diese wiederkehrenden Belästigungen hinnehmen und wird sich spätestens nach der ersten nervigen Diskussion auf ein abweisendes Handzeichen beschränken.

Freuen wir uns abschließend über die Existenz dieses Kennzeichens an sich. Nicht zuletzt dem Einschreiten des DEUVET und der Initiative zahlreicher Oldtimervereine ist es zu verdanken, dass die bei einigen Versicherern und Zulassungsstellen vorgebrachte Formel, ein Oldtimer sei erst durch die verbliebene Reststückzahl von 1000 Fahrzeugen laut KBA Flensburg definiert, nunmehr endgültig vom Tisch ist.

Was bleibt, ist ein eklatanter Widerspruch der beiden Oldtimerkennzeichen in dieser Definitionsfrage zueinander. Nach dem H-Kennzeichen wird der W123 erst ab einem Lebensalter von 30 Jahren „geadelt“. Nach der Definition zum 07-Kennzeichen erlangt er den selben Status schon mit 20 Jahren. Die Motive hierzu bleiben fraglich: Ist es die Ironie des Schicksals, ob rot oder schwarz - oder einfach nur das Desinteresse am Oldtimer in Berlin ?


Frage: Meine Zulassungsstelle möchte, dass ich das Auto vorführe. Wie bringe ich das nicht angemeldete Auto dort hin?

Antwort: neben Kurzzeitkennzeichen oder Tieflader gibt es noch den Vohrfahrtsschein: Der Vorfahrtsschein kostet nix (die meisten Behörden erwähnen diesen jedoch nicht mehr, weil sich kein Geld damit verdienen lässt, oder weil sie ebensolche Anweisung haben. Einige Behörden behaupten auch diesen Vorfahrtsschein gäbe es nicht mehr seit es Kurzzeitkennzeichen gibt. Iss aber Unfug. Ich hab vor nem knappen Monat für meinen Fiat Bambino einen geholt, um mit dem abgemeldeten Auto zum Tüv zu fahren. Die Doppelkarte der Versicherung muss man auch vorlegen und den Brief. Den hat die Behörde dann behalten und mich mit einer Kopie des Briefes losgeschickt um Tüv und AU zu machen. danach hab ich den dann wiederbekommen.

Antwort 2: Schau mal in § 23 IV StVZO?. Dort heißt es "(...)Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes." Anmerkung von Michael Fahrner: Ich habe das rote Wechselkennzeichen bereits seit 1995 für mehrere Motorräder und Autos, darunter seit neuestem auch ein W123/200D. Inzwischen verlangt man in Bayern für ein Auto oder Motorrad eine Prüfung von Dekra oder Tüv, bevor es mit dem Wechselkennzeichen betrieben werden darf. Diese einmalige Prüfung ist mit einer normalen Hauptuntersuchung zu vergleichen, kostet 42 Euro und beinhaltet ein Domument für die Zulassungsstelle, sowie einen Fahrzeugpass. (Dekra, Stand Feb´2004). Danach erhielt ich die Zulassung für die 07er Nummer für meinen W123 problemlos. Die Fahrt auf direktem Wege zur Prüfstelle und zur Zulassungsstelle ist nach Absprache mit der Versicherung bereits versichert, - die Allianz hat mir das schriftlich bestätigt. Voraussetzung: das Fahrzeug ist nicht länger als 18 Monate abgemeldet (verfallener Brief!) Bei der Prüfung wird vor allem auf Verkehrstauglichkeit und allgemeinen Zustand des Fahrzeugs geachtet, - Siebthand-Golf mit ausbetonierten Einstiegleisten wird es zukünftig schwer fallen, sich mittels rotem Kennzeichen am Tüv vorbeizumogeln. Jedem, der dieses rote Kennzeichen als einzige Möglichkeit sieht, mehrere Klassiker zumindest ab und zu bewegen zu können, kann diese Entwicklung nur Recht sein. Beinahe wäre das rote Wechselkennzeichen abgeschafft worden, - sicherlich auch deshalb, weil es bisher einfach zu leicht möglich war, Missbrauch damit zu betreiben.


Frage: Lohnt sich ein 07er, z.B. für einen 200D?

Antwort: Grundsätzlich muss man erstmal für sich wissen, wie der Einsatbereich für diesen Wagen sein wird. Sprich, möchte man ihn allzeit zum Fahren zur Verfügung haben, oder wirklich nur gelegentlich, weil man damit zu einem Treffen, einem Stammtisch fahren will?

Es ist nämlich so, dass man mit 07ern eigentlich fast garnix darfst. Irgendwann wirds extrem so kommen, dass Du wie ein Arzt-Attest damals in der Schule, Du einen Beleg, z.B. der Werkstatt, oder vom Veranstalter brauchen wirst, um die Kilometer im zu führenden Fahrtenbuch zu bestätigen.

Das 07er ist unterm Strich wirklich nur eine Option, z.B. für Sammler, deren Fahrzeuge überhaupt mal zu bewegen, weil die das auch brauchen - Standzeiten machen einen Wagen nicht besser!

Versicherungstechnisch muss man hier anders denken, als für nen normalen Wagen. Will sagen: die Billiganbieter zielen auf ein anderes Geschäft, als so'n individuellen kram. Hier helfen die Alteingesessenen, wie HUK, Allianz, DAK, etc.

Die Meisten wollen den Nachweis eines sog. Erstfahrzeuges. Damit ist nämlich gewärleistet, dass Du a) was anderes hast, womit Du fahren kannst, sprich nicht in die Versuchung kommst, die 07er für Privatfahrten zu mißbrauchen und b) Du somit die Wenigfahrervorgabe (meist max. 5 bis 6tkm p/a) nicht sprengst.

Wenn man mal nen Versicherer hat, musst man selber die anderen Dokumente besorgen (poliz. Fzg.zeugnis, KBA-Ausk.); und wichtig ist auch, dass man VORHER mit seiner zust. Zulassungsstelle sprichst und dich schön brav anhört, was die fürs Gelingen von einem wollen.

Zum Versicherungsbeitrag: der wurde bei mir anhand eines Gutachtens, der den Fahrzeugwert feststellte, ermittelt (Gutachter hat die Vers. gestellt). In Stufen von E 1000, ergibt das z.B.: ab(!) Wagenwert E3000/Note3+= E100, bei E6000= 150

Soviel zum 07er...

Sollte betroffener Wagen eh unangemeldet sein, schlussfolgere ich, dass er einen legalen, privaten Stellplatz hat. Einen solchen, bräuchte man eh für 07er. Wenn also: ja, dann würde ich eher die Saisonkennzeichen empfehlen, von Mai bis z.B. Oktober (05-10). Damit deckst man 07er-Vorteile und mehr ab: - Steuerersparnis, weil nur 5 Monate (statt log.weise 12) - man kann nen Billigversicherer ganzu normal nehmen - fährt damit in der gewählten Schönwetterzeit, mit 07 gehts auch nict durch'n Winter ;-) - man kannt ihn jederzeit nach herzenslust in der Saison fahren (07 nicht)

So schauts, Flo


mehr dazu auf
- benzgarage.de oder - koop.de
Letzte Änderung:
2007-04-11 15:16
Verfasser:
Letzte Änderung: 29.3.2006 07:28:11 - Autor: Zettel - Letzter Autor: Flojo
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Chuck Norris has counted to infinity. Twice.