so, neues zu diesem thema. österreich, altautofahren und geldsparen.
also, am einfachsten ist es, sich ein zweites kennzeichen mit einem zweiten auto zu besorgen, dann hat man unter anderem bei uniqua, generali und zürich kosmos die möglichkeit, fahrzeuge, die erhaltungswürdig sind (geprüft hat das bei mir keiner) ohne bonus malus um rund 160 EUR im jahr zu versichern. steuer bleibt selbstverständlich wenn man die kennzeichen nicht hinterlegt, gleich. einschränkungen: einige versicherungen verlangen ein zweites auto, bei mir steht im vertrag, dass nur 6000km pro jahr gefahren werden dürfen. fahrtenbuch ist keines vorgeschrieben. einfach mal den versicherungsverdreher drauf anreden, falls er sich nicht damit auskennt versicherung wechseln oder mal in der zentrale nachfragen, ob die denn so etwas anbieten. ich zahle z.b. in stufe 1 für den 190D, den 240TD und den ford auf einem kennzeichen gut 650 EUR und für den 230 mit 80KW auf dem anderen kennzeichen gut 600 EUR. mit insassenversicherung und ein paar anderen kleinigkeiten.
am besten unten noch das zum thema kennzeichenhinterlegung lesen ... denke derzeit, das ist die billigste möglichkeit. zum thema historisches KFZ hab ich mich nicht weiter schlau gemacht.
Kurz gesagt: es gibt einfach fast keine Möglichkeit mit seinem geliebten Altbenz in Österreich steuern zu sparen.
Die Möglichkeit, in den nächsten Jahren in die sogenannte
"approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge" des
Verkehrsministeriums zu kommen, ist sicherlich bald für einge 123
Fahrer möglich. Ich empfehle hiezu den § 131B des KFG 1967 als lektüre,
zu finden auf ris.bka.gv.at und dieses word dokument das unter dem Namen "Oldtimer-Erlass" bekannt ist.
Vielleicht setzt sich jemand die Aufgabe, mit dem Beirat für historische Kraftfahrzeuge auseinanderzusetzen.
Die Vor- und Nachteile (soweit ich sie herauslesen konnte) auf einen Blick:
- keine § 57a Überprüfung mehr ("Pickerl")
- KFZ dürfen 120 Tage/Jahr gefahren werden (Fahrtenbuch grins)
- Über die steuerlichen Vorteile hab ich leider noch nix gefunden
Das Problem liegt aber im Detail begraben: Es gibt eine
Stückzahlbegrenzung (wie hoch diese liegt werd ich auch noch
herausfinden). Text des Erlasses:"Massenmodelle mit großer Verbreitung
auf dem Markt sind auch dann nicht [in der Liste] enthalten, wenn sie
schon das Alter von 25 Jahren erreicht haben."
Ich denk da mal an die 230E, von denen ja auch die ersten schon 2005 das historische Alter erreichen werden.
Wie gesagt, ich versuch über help.gv.at diesbezüglich noch nachzugraben.
Schön
langsam zipfen mich nämlich die Meldungen "Ah, deiner is eh boid 25,
donn konnstn eh auf Oldtimer anmelden" an, weil diesbezüglich nur eine
Aufnahme in die VKM-Liste wirklich "Vorteile" bringt
Zur Sache Wechselkennzeichen (der eine oder andere hat sicher eins)
zuständige Behörde: die Zulassungsstellen der Versicherungsgesellschaften
Vorgang bei Bestehen einer alten (schwarzen) Nummerntafel:
Abmeldung des Kraftfahrzeuges, falls ein bestehendes Kennzeichen als Wechselkennzeichen verwendet werden soll
Anmeldung der Kraftfahrzeuge mit Wechselkennzeichen (bis zu drei Kraftfahrzeuge)
Gebühren:
Anmeldung der Kraftfahrzeuge mit Wechselkennzeichen: EUR 160,97
Vorgang bei Bestehen einer neuen (weißen) Nummerntafel:
Hinzumeldung der Kraftfahrzeuge mit Wechselkennzeichen (bis zu drei Kraftfahrzeuge)
Gebühren:
EUR 143,89
Für jedes Kraftfahrzeug wird ein eigenes Anmeldeformular benötigt.
Achtung:
Auf der Versicherungsbestätigung müssen alle Kraftfahrzeuge vermerkt sein.
Steuerlich & Versicherungstechnisch wird immer das höher eingestufte Fahrzeug bewertet
Vorrübergehende Kennzeichenhinterlegung
meine neue meinung hiezu: sehr super system. man schnappt sich zulassung und kennzeichen, geht zu seine versicherung und gibt dort die kennzeichen ab. dauert das ganze länger als 45 tage, wird die kfz-steuer nicht berechnet; meine oltimerversicherung ist aber trotzdem zu bezahlen. hat man eine normale versicherung, sollte diese auch refundiert werden.
Vorübergehende Kennzeichenhinterlegung
Amtliche Bezeichnung: "Hinterlegung der Kennzeichentafeln und des Zulassungsscheines"
Während der Zeit der Hinterlegung fallen keine Kosten für Kfz-Steuer und Versicherung an. Maximale Dauer der Hinterlegung ist ein Jahr. Vor Ablauf des Jahres kann sie neuerlich beantragt werden. Wird die Wiederausfolgung bzw. eine Verlängerung nicht beantragt, so erlischt die Zulassung.
zuständige Behörde:
Zulassungsstellen der Versicherungsgesellschaften
Kennzeichenhinterlegung
mitzubringende Dokumente:
Abmeldeformular (mit Vermerk "Hinterlegung gem. §52 Kraftfahrgesetz 1967")
Zulassungsschein/Zulassungsbescheinigung
Kennzeichentafeln
Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint
es fallen keine Gebühren an
Kennzeichenausfolgung
mitzubringende Dokumente:
ausgefülltes Ausfolgeformular
Versicherungsbestätigung
amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint
Bestätigung über die Hinterlegung
es fallen keine Gebühren an
Hab grad eine eher schlechte Nachricht gelesen: Mindestdauer ist anscheinend 45 Tage heul
Weitere Lektüre zum Thema:
Protokollerlass aus dem Beirat für Historische Kraftfahrzeuge vom 2.7.2001
Porsche Classic
Approbierte Liste der Historischen KFZ (unvollständig!) vollständig um 90€ zu bestellen
oldtimerinfo.com - Punkt 2 dritter Absatz beschreibt die 200-Stk-Regelung
aktueller Erlass des Beirats für Historische Kraftfahrzeuge